Die Genossenschaft
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Gründung, Mitglieder und Ausbaustand
Die Bürger-Energie Tübingen eG startete am 19.03.2009 mit einer Versammlung ihrer 13 Gründungsmitglieder, alles Angehörige der Volksbanken Tübingen und Ammerbuch sowie der Stadtwerke Tübingen. Am 6. August 2009 wurde die Bürger-Energie Tübingen in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen. Sie ist Mitglied im bwgv, dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V.
Die Gründungsversammlung in der Volksbank Tübingen am 19.3.2009
Am Ende des Gründungsjahres 2009 hatte die Bürger-Energie Tübingen 155 Mitglieder und 786 TEUR Genossenschaftseinlagen. Zum 2. Geburtstag im März 2011 konnte das 200. Mitglied begrüßt werden (s. auch die • Pressemitteilung vom 9. März 2011 ). Ende 2015 gab es – nach zuletzt nur geringen Veränderungen – 328 Mitglieder, etwas mehr als ein Drittel davon weiblich. Die Einlagen erhöhten sich auf rd. 2,56 Mio EUR Stand Ende 2015.
Das Geschäftsguthaben wurde in 9 eigene PV-Anlagen investiert, die ihre Stromproduktion auf EEG-Basis ins Netz einspeisen. Ferner wurde ein Kredit für den Bau einer großen PV-Anlage der swt vergeben und 2013 eine Beteiligung an einem onshore-Windkraft-Portfolio eingegangen. Mit dem Bau mehrerer großer PV-Anlagen in 2011 überstieg das Investitionsvolumen das Geschäftsguthaben. Seit 2016 sind wir mit anderen Genossenschaften der Region (ENERGIEkooperativ) Teilhaber des Solarparks Engstingen/Haid der swt, was die swt durch Prüfenlassen der Gesellschaftsstruktur und deren Anpassung an die strengen Bedingungen des Kapitalanlagegesetzbuches ermöglichten, um regionale Anstrengungen für regenerative Energien zu unterstützen. – Die erste Gewinnausschüttung der Bürger-Energie Tübingen erfolgte in 2012 für das Geschäftsjahr 2011, danach bisher jährlich. Die Jahresabschlüsse der Genossenschaft sind im elektronischen Bundesanzeiger zugänglich.
• Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie auf einer separaten Seite.
Die Bürger-Energie Tübingen arbeitet eng mit ihren Gründungspartnern zusammen und wird von ihnen unterstützt, wobei es im Laufe der Jahre einige Veränderungen gab. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), das den Vorrang erneuerbarer Energien bei der Einspeisung ins Stromnetz regelt, gibt der Genossenschaft Planungssicherheit hinsichtlich der Einspeisevergütung für jeweils 20 Betriebsjahre einer PV-Anlage.
Genossenschaftsmitglied werden können Bürgerinnen und Bürger (natürliche Personen), Personengesellschaften und juristische Personen aus dem Landkreis Tübingen. Durch Beschluss des Vorstandes können auch natürliche Personen und Gesellschaften von außerhalb Mitglied werden.
Die Beteiligung an der Genossenschaft erfolgt durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen. Die Mindestanzahl beträgt laut Satzung 5 und die Maximalzahl 250 Anteile je Mitglied. Ein Anteil entspricht einer Beteiligung von 100 EUR. Neue Beteiligungen und Aufstockungen ab 4.11.24 sollen mindestens 1.000 EUR betragen. Jedes Mitglied der Genossenschaft hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile. Die Mitglieder werden ihren Anteilen entsprechend an Gewinnausschüttungen beteiligt. Die Einzelheiten der Mitgliedschaft regelt eine Satzung, die in Verbindung mit dem Genossenschaftsverband entwickelt wurde.
Für weitere Informationen zur Mitgliedschaft und die Zeichnung von Anteilen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle:
• Kontakt zur Bürger-Energie Tübingen eG
letzte Änderung: 08.11.2024 |
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