Bürger-Energie Tübingen eG
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Die Genossenschaft

regenerative Energiequellen

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Gründung, Mitglieder und Ausbaustand

Die Bürger-Energie Tübingen eG startete am 19.03.2009 mit einer Ver­samm­lung ihrer 13 Gründungs­mit­glieder, alles Angehörige der Volks­banken Tübingen und Ammerbuch sowie der Stadt­werke Tübingen. Am 6. August 2009 wurde die Bürger-Energie Tübingen in das Genossen­schafts­register beim Amts­gericht Stutt­gart ein­getragen. Sie ist Mitglied im bwgv, dem Baden-Württem­bergischen Genossen­schafts­verband e.V.

Foto von der Gründungsversammlung

Die Gründungsversammlung in der Volksbank Tübingen am 19.3.2009

Am Ende des Gründungsjahres 2009 hatte die Bürger-Energie Tübingen 155 Mit­glieder und 786 TEUR Genossen­schaftseinlagen. Zum 2. Ge­burts­tag im März 2011 konnte das 200. Mitglied begrüßt werden (s. auch die • Presse­mit­teilung vom 9. März 2011 ). Ende 2015 gab es – nach zuletzt nur geringen Veränderungen – 328 Mitglieder, etwas mehr als ein Drittel davon weiblich. Die Einlagen erhöhten sich auf rd. 2,56 Mio EUR Stand Ende 2015.

Das Geschäftsguthaben wurde in 9 eigene PV-Anlagen investiert, die ihre Strom­produktion auf EEG-Basis ins Netz einspeisen. Ferner wurde ein Kredit für den Bau einer großen PV-Anlage der swt vergeben und 2013 eine Beteiligung an einem onshore-Windkraft-Portfolio eingegangen. Mit dem Bau mehrerer großer PV-Anlagen in 2011 überstieg das Investi­tions­volumen das Geschäfts­gut­haben. Seit 2016 sind wir mit anderen Genossenschaften der Region (ENERGIE­koope­rativ) Teilhaber des Solarparks Engstingen/Haid der swt, was die swt durch Prüfen­lassen der Gesell­schafts­struktur und deren Anpassung an die strengen Bedingungen des Kapital­anlagegesetzbuches ermöglichten, um regionale Anstren­gungen für regenerative Energien zu unterstützen. – Die erste Gewinn­aus­schüttung der Bürger-Energie Tübingen erfolgte in 2012 für das Geschäftsjahr 2011, danach bisher jährlich. Die Jahresabschlüsse der Genossenschaft sind im elektro­ni­schen Bundes­anzeiger zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie auf einer separaten Seite.

Die Bürger-Energie Tübingen arbeitet eng mit ihren Gründungspartnern zu­sam­men und wird von ihnen unter­stützt, wobei es im Laufe der Jahre einige Veränderungen gab. Das Erneuer­bare Ener­gien Gesetz (EEG), das den Vor­rang erneuer­barer Ener­gien bei der Ein­spei­sung ins Strom­netz regelt, gibt der Genossen­schaft Planungs­sicher­heit hin­sicht­lich der Ein­speise­ver­gütung für je­weils 20 Betriebs­jahre einer PV-Anlage.

Genossenschaftsmitglied werden können Bürger­innen und Bürger (natür­liche Per­sonen), Per­sonen­gesell­schaf­ten und juristi­sche Per­sonen aus dem Land­kreis Tübin­gen. Durch Beschluss des Vors­tandes kön­nen auch natür­liche Per­sonen und Gesellschaften von außer­halb Mitglied werden.

Die Beteiligung an der Genossen­schaft erfolgt durch Zeich­nung von Genossen­schafts­an­teilen. Die Mindest­anzahl beträgt laut Satzung 5 und die Maxi­mal­zahl 250 Anteile je Mit­glied. Ein Anteil entspricht einer Beteiligung von 100 EUR. Neue Beteiligungen und Aufstockungen ab 4.11.24 sollen mindestens 1.000 EUR betragen. Jedes Mit­glied der Genossen­schaft hat eine Stimme, unab­hängig von der An­zahl der gezeich­neten Anteile. Die Mitglieder werden ihren Anteilen ent­spre­chend an Gewinn­aus­schüt­tun­gen beteiligt. Die Ein­zel­heiten der Mit­glied­schaft regelt eine Satzung, die in Verbindung mit dem Genossen­schafts­ver­band ent­wickelt wurde.

Für weitere Informationen zur Mitgliedschaft und die Zeichnung von Anteilen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle:  
Kontakt zur Bürger-Energie Tübingen eG

 

letzte Änderung: 08.11.2024

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