Bürgerenergie Tübingen –
gemeinsam die Energiewende
in unserer Region gestalten

Bürgerenergie Tübingen –
gemeinsam die Energiewende
in unserer Region gestalten

Werden Sie Mitglied der Genossenschaft Bürger-Energie Tübingen eG und investieren Sie in saubere Energie für die Region.

400+

Mitglieder

seit 2009

aktiv & eingetragen

10+

eigene PV-Anlagen

seit 2012

jährl. Gewinnausschüttung

Warum Bürger-Energie-Genossenschaft?

Klimaschutz, Mitbestimmung und faire Rendite – in einem.

Die Bürger-Energie Tübingen eG verbindet ökologisches Handeln mit genossenschaftlicher Demokratie und wirtschaftlicher Beteiligung.

 

Klimaschutz regional umsetzen

CO₂-Reduktion beginnt vor Ort. Die BET plant und betreibt dezentrale Erneuerbare-Energien-Anlagen in Tübingen und Umgebung – konkret und wirksam.

Demokratisch
& transparent

Als eingetragene Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Einlage. Jahresabschlüsse sind öffentlich einsehbar.

Finanziell beteiligen & profitieren

Ab einer Mindestbeteiligung von 1.000 € werden Mitglieder anteilig an Gewinnausschüttungen beteiligt. Planungssicherheit durch das EEG für je 20 Betriebsjahre.

Unsere Anlagen

Erneuerbare Energie, die Sie sehen können.

Mitglied werden

In vier Schritten dabei sein.

Der Beitritt zur Bürger-Energie Tübingen eG ist unkompliziert – und lohnt sich in vielerlei Hinsicht. Der Mindestbetrag für eine Beteiligung beträgt 1.000 €, der Höchstbetrag liegt bei 25.000 €. 

 

1

Informieren

Satzung und Jahresabschlüsse lesen, Fragen stellen

2

Beitreten

Beitrittsformular ausfüllen und Anteile zeichnen

3

Mitgestalten

An der Generalversammlung teilnehmen, abstimmen, mitreden

4

Profitieren

Anteilige Gewinnausschüttung, gutes Gewissen inklusive

Gruppenbild mit Mitgliedern und Geschäftsführung der BET
Stimmen unserer Mitglieder

Was unsere Mitglieder sagen.

Häufige Fragen

Ihre Fragen – unsere Antworten.

Eine Genossenschaft ist eine Unternehmensform, bei der sich Menschen oder Unternehmen zusammenschließen, um gemeinsame wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Interessen zu fördern. Ziel ist vor allem der Nutzen für die Mitglieder – nicht die Gewinnmaximierung für außenstehende Investoren.

Mitglied können natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Voraussetzung ist in der Regel ein Wohn- oder Betriebssitz in der Region Tübingen. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung und die Zulassung durch den Vorstand erworben.

Ein Geschäftsanteil beträgt 100 €.

Jedes Mitglied kann zwischen 10 und 250 Anteile zeichnen. Die Beteiligung liegt damit zwischen 1.000 und 25.000 €.

Sofern ein Überschuss erwirtschaftet wird, kann eine Ausschüttung an die Mitglieder erfolgen. Hierüber entscheidet die Generalversammlung. In den vergangenen Jahren lag die Ausschüttung stabil zwischen 2,0 und 2,5 %. Ein Anspruch auf eine feste Verzinsung besteht nicht.

Ja, es bestehen mehrere Möglichkeiten:

  • Kündigung:
    Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von zwei Jahren zum Jahresende gekündigt werden.
  • Teilkündigung:
    Auch einzelne Anteile können unter Einhaltung dieser Frist gekündigt werden.
  • Übertragung:
    Anteile können jederzeit auf eine andere Person übertragen werden, sofern diese als Mitglied aufgenommen wird und der Vorstand zustimmt.

Nach dem Ausscheiden wird das Geschäftsguthaben gemäß Satzung ausgezahlt.

Die Einlagen der Mitglieder dienen der Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben der Genossenschaft.

Dazu gehören insbesondere:

  • die Initiierung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien
  • die Beteiligung an entsprechenden Projekten
  • Maßnahmen zur Förderung von Klimaschutz und Energiewende in der Region

Die Mittel werden langfristig und projektbezogen eingesetzt.

Die Bürger-Energie Tübingen eG ist eine eingetragene Genossenschaft und unterliegt dem Genossenschaftsgesetz. Besondere Sicherungsmechanismen sind:

  • Regelmäßige Pflichtprüfungen durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband
  • Kontrolle durch einen gewählten Aufsichtsrat
  • Demokratische Beschlussfassung in der Generalversammlung

Wichtig:

Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Das Risiko ist auf die eingezahlten Geschäftsanteile begrenzt. Wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung kann jedoch ein Verlust der Einlage nicht ausgeschlossen werden.

Die Beteiligung erfolgt durch den Erwerb von Geschäftsanteilen und die Aufnahme als Mitglied. Mitglieder haben umfassende Mitwirkungsrechte:

  • Teilnahme an der Generalversammlung
  • Stimmrecht (ein Mitglied, eine Stimme)
  • Auskunftsrecht über Angelegenheiten der Genossenschaft
  • Möglichkeit, Anträge einzubringen

Wichtige Entscheidungen – etwa zur Verwendung von Gewinnen, zu Projekten oder zur Besetzung des Aufsichtsrats – werden gemeinschaftlich getroffen.

Weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Mitglied werden

Machen Sie die Energiewende zu Ihrer Sache.

Werden Sie Teil der Bürger-Energie Tübingen eG – als Privatperson, Unternehmen oder Verein. Einstieg ab 1.000 €, jährliche Ausschüttung, eine Stimme.

Fragen? Schreiben Sie uns: info@buergerenergie-tuebingen.de