Bürgerenergie Tübingen –
gemeinsam die Energiewende
in unserer Region gestalten
Bürgerenergie Tübingen –
gemeinsam die Energiewende
in unserer Region gestalten
Werden Sie Mitglied der Genossenschaft Bürger-Energie Tübingen eG und investieren Sie in saubere Energie für die Region.
400+
Mitglieder
seit 2009
aktiv & eingetragen
10+
eigene PV-Anlagen
seit 2012
jährl. Gewinnausschüttung
Warum Bürger-Energie-Genossenschaft?
Klimaschutz, Mitbestimmung und faire Rendite – in einem.
Die Bürger-Energie Tübingen eG verbindet ökologisches Handeln mit genossenschaftlicher Demokratie und wirtschaftlicher Beteiligung.
Klimaschutz regional umsetzen
CO₂-Reduktion beginnt vor Ort. Die BET plant und betreibt dezentrale Erneuerbare-Energien-Anlagen in Tübingen und Umgebung – konkret und wirksam.
Demokratisch & transparent
Als eingetragene Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Einlage. Jahresabschlüsse sind öffentlich einsehbar.
Finanziell beteiligen & profitieren
Ab einer Mindestbeteiligung von 1.000 € werden Mitglieder anteilig an Gewinnausschüttungen beteiligt. Planungssicherheit durch das EEG für je 20 Betriebsjahre.
Unsere Anlagen
Erneuerbare Energie, die Sie sehen können.
Vor Jahren entstand die Idee zum Bioenergiedorf. Nun heizen die Bewohner von Breitenholz bei Tübingen zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien.
"Parkhäuser zu (Solar-) Kraftwerken" – im Sommer 2011 entstand die zweite auf einem Parkhausdach montierte Photovoltaikanlage der Bürger-Energie Tübingen.
Seit 2011 wird in Bad Sebastiansweiler Solarstrom produziert und ins Netz eingespeist.
Mitglied werden
In vier Schritten dabei sein.
Der Beitritt zur Bürger-Energie Tübingen eG ist unkompliziert – und lohnt sich in vielerlei Hinsicht. Der Mindestbetrag für eine Beteiligung beträgt 1.000 €, der Höchstbetrag liegt bei 25.000 €.
1
Informieren
Satzung und Jahresabschlüsse lesen, Fragen stellen
2
Beitreten
Beitrittsformular ausfüllen und Anteile zeichnen
3
Mitgestalten
An der Generalversammlung teilnehmen, abstimmen, mitreden
4
Profitieren
Anteilige Gewinnausschüttung, gutes Gewissen inklusive
Was unsere Mitglieder sagen.
Erst vor einigen Jahren erfuhr ich über Nachbarn von der Bürger-Energie Tübingen und der einzigartigen Möglichkeit, sich nicht nur ideell, sondern auch finanziell an der Energiewende aktiv zu beteiligen. Die Bürger-Energie Tübingen bietet uns die eine herausragende Möglichkeit, vor Ort an der Energiewende aktiv mitzubauen und so mitbeizutragen, dass auch zukünftige Generationen eine lebenswerte Erde vorfinden mögen.
Eine Genossenschaft bietet vielen Bürger*innen eine unkomplizierte Möglichkeit, sich aktiv in eine zukunftsorientierte Energieversorgung einzubringen und einen Beitrag zur CO2-Einsparung zu leisten.
Seit Gründung der Genossenschaft dabei zu sein und die Entwicklung ganz nah als Aufsichtsratsmitglied zu begleiten ehrt und freut mich zugleich.
Den Wandel richtig angehen, damit Strompreise stabiler, berechenbarer und erschwinglicher bleiben durch regionale Projekte mit Besonderen Erneuerbaren EnergieTrägern – mit der BET!
Ich sehe Bürger-Energie Tübingen als sinnvolle Geldanlage. Regional erzeugte Energie stärkt unsere lokale Wirtschaft, schützt das Klima und macht unsere Gemeinschaft nachhaltiger. Meine Investition fördert Transparenz, Vertrauen und die regionale Energiewende vor Ort.
Da wir grundsätzlich dafür sind, dass sich Bürger genossenschaftlich organisieren, sind wir bei dieser Energie Initiative schon länger und gerne dabei.
Ich bin bei der Bürger-Energie seit vielen Jahren, weil ich Genossenschaften, die etwas Gutes für uns vor Ort gestalten, unterstütze.
Häufige Fragen
Ihre Fragen – unsere Antworten.
Was ist eine Genossenschaft, und was unterscheidet sie von einer Aktiengesellschaft?
Eine Genossenschaft ist eine Unternehmensform, bei der sich Menschen oder Unternehmen zusammenschließen, um gemeinsame wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Interessen zu fördern. Ziel ist vor allem der Nutzen für die Mitglieder – nicht die Gewinnmaximierung für außenstehende Investoren.
Wer kann Mitglied der BET werden?
Mitglied können natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Voraussetzung ist in der Regel ein Wohn- oder Betriebssitz in der Region Tübingen. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung und die Zulassung durch den Vorstand erworben.
Wie viele Anteile kann ich zeichnen, und wie hoch ist die Mindestbeteiligung?
Ein Geschäftsanteil beträgt 100 €.
Jedes Mitglied kann zwischen 10 und 250 Anteile zeichnen. Die Beteiligung liegt damit zwischen 1.000 und 25.000 €.
Wie und wann erhalte ich eine Gewinnausschüttung?
Sofern ein Überschuss erwirtschaftet wird, kann eine Ausschüttung an die Mitglieder erfolgen. Hierüber entscheidet die Generalversammlung. In den vergangenen Jahren lag die Ausschüttung stabil zwischen 2,0 und 2,5 %. Ein Anspruch auf eine feste Verzinsung besteht nicht.
Kann ich meine Anteile wieder verkaufen oder kündigen?
Ja, es bestehen mehrere Möglichkeiten:
- Kündigung:
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von zwei Jahren zum Jahresende gekündigt werden. - Teilkündigung:
Auch einzelne Anteile können unter Einhaltung dieser Frist gekündigt werden. - Übertragung:
Anteile können jederzeit auf eine andere Person übertragen werden, sofern diese als Mitglied aufgenommen wird und der Vorstand zustimmt.
Nach dem Ausscheiden wird das Geschäftsguthaben gemäß Satzung ausgezahlt.
Wie werden meine Einlagen verwendet?
Die Einlagen der Mitglieder dienen der Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben der Genossenschaft.
Dazu gehören insbesondere:
- die Initiierung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien
- die Beteiligung an entsprechenden Projekten
- Maßnahmen zur Förderung von Klimaschutz und Energiewende in der Region
Die Mittel werden langfristig und projektbezogen eingesetzt.
Wie ist die BET rechtlich abgesichert?
Die Bürger-Energie Tübingen eG ist eine eingetragene Genossenschaft und unterliegt dem Genossenschaftsgesetz. Besondere Sicherungsmechanismen sind:
- Regelmäßige Pflichtprüfungen durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband
- Kontrolle durch einen gewählten Aufsichtsrat
- Demokratische Beschlussfassung in der Generalversammlung
Wichtig:
Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Das Risiko ist auf die eingezahlten Geschäftsanteile begrenzt. Wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung kann jedoch ein Verlust der Einlage nicht ausgeschlossen werden.
Wie kann ich die Generalversammlung besuchen und mitbestimmen?
Die Beteiligung erfolgt durch den Erwerb von Geschäftsanteilen und die Aufnahme als Mitglied. Mitglieder haben umfassende Mitwirkungsrechte:
- Teilnahme an der Generalversammlung
- Stimmrecht (ein Mitglied, eine Stimme)
- Auskunftsrecht über Angelegenheiten der Genossenschaft
- Möglichkeit, Anträge einzubringen
Wichtige Entscheidungen – etwa zur Verwendung von Gewinnen, zu Projekten oder zur Besetzung des Aufsichtsrats – werden gemeinschaftlich getroffen.
Weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Mitglied werden
Machen Sie die Energiewende zu Ihrer Sache.
Werden Sie Teil der Bürger-Energie Tübingen eG – als Privatperson, Unternehmen oder Verein. Einstieg ab 1.000 €, jährliche Ausschüttung, eine Stimme.